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Der Solidaritätszuschlag fällt weg! Das ist Ihre Chance.

Gehören Sie auch zu den 90 % der Steuerzahler, für die 2021 der Solidaritätszuschlag wegfällt? Nach fast 30 Jahren wird dieser für den Großteil der Bevölkerung abgeschafft und fällt weg. Durch diese Abschaffung hat man in der Folge mehr im Geldbeutel.

Was machen Sie aus dieser Änderung und dem zusätzlichen Geld? Werden Sie es verleben oder nutzen Sie es, um etwas wirklich Sinnvolles für sich oder Ihre Angehörigen zu tun? Altersvermögen aufbauen oder die Gesundheitsversorgung zu optimieren, ohne dass sie zum Jetztzustand einen Unterschied im Geldbeutel spüren, war noch nie so einfach.

Lassen Sie uns zeigen, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Wir berechnen mit Ihnen die Höhe des wegfallenden Zuschlags und beraten Sie gerne, was Sie darauf machen können

 

Wer muss zahlen? Welche Bedingungen und wie viel?
Singles Sie sind Arbeitnehmer, ledig und sozialversicherungspflichtig? Dann zahlen Sie ab 2021 keinen Soli mehr, wenn Sie im Jahr nicht mehr als 73.000€ brutto verdienen. Bis zu 109.000€ jährlich wird der Solibeitrag verringert. Jeder darüber zahlt wie gewohnt.
Familien
Ohne Kinder
Verdient nur ein Elternteil, wird bis zu einem Bruttolohn von etwa 136.000€ voll entlastet und bis rund 206.000€ teilweise. Verdienen beide Eltern ungefähr gleich viel und zusammen unter 148.000€ brutto, muss kein Soli gezahlt werden. Ab etwa 219.000€ Jahresbruttolohn fällt der volle Zuschlag an.
Familien
Mit Kindern
Bei einem Alleinverdiener und zwei Kindern muss bei einem Bruttojahreslohn von circa 152.000€ kein Soli gezahlt werden. Bis 221.000€ fällt nur ein Teil an; darüber der der Volle Zuschlag. Verdienen beide Eltern gleich viel bis zu einem gemeinsamen Bruttojahreslohn von rund 164.000€ fällt der Soli weg. Ab 234.000€ fällt der volle Zuschlag an.
Selbstständige
Handwerker
Laut Ministeriums sind 88 Prozent der einkommenssteuerpflichtigen Gewerbetreibenden vom Soli befreit. Das sind etwa 370.000 Personen. Weitere 27.000 müssen zumindest nicht mehr die volle Summe zahlen.
Unternehmen Eine GmbH mit Körperschaftssteuer ist von der Reform ausgenommen.
Sparer Wer bei Kapitaleinkünften mehr als 801€ Zinsen im Jahr erhält, muss weiterhin Soli zahlen.